Kraft-Wärme-Kopplung

Die Installation von KWK-Anlagen werden gefördert. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten in Ihrem Betrieb für die Installation einer KWK-Anlage bestehen.

          

KWK-Anlagen erzeugen Strom und Nutzwärme gekoppelt, d. h. gleichzeitig in einem Prozess. Hierdurch kann der eingesetzte Brennstoff sehr viel effizienter genutzt werden als bei der herkömmlichen Produktion in getrennten Anlagen. Da geringere Brennstoffmengen verbraucht werden, fallen auch weniger klimaschädliche CO2-Emissionen an.

Das BAFA setzt zwei Verfahren zur Förderung von KWK-Anlagen um:

1. Nach der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW zahlt das BAFA einen einmaligen Investitionszuschuss an den Anlagenbetreiber aus. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie links unter dem Menüpunkt Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel.

2. Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zahlt der Stromnetzbetreiber unabhängig von der elektrischen Leistung der KWK-Anlage auf Grundlage des Zulassungsbescheides des BAFA für den erzeugten KWK-Strom über einen bestimmten Zeitraum einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber.

Der in einer KWK-Anlage erzeugte Strom wird durch das KWKG zu bestimmten Sätzen vergütet. Die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob Sie den Strom selbst nutzen und/oder in das allgemeine Stromnetz einspeisen. Wenn Sie mit der gleichzeitig erzeugten Nutzwärme beispielsweise noch weitere Abnehmer mit Wärme versorgen, kann zusätzlich auch der Leitungsbau gefördert werden. Mittels eines Speichers können KWK-Anlagen stärker stromgeführt betrieben werden und einen Ausgleich zur schwankenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leisten.